Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht gehört grundsätzlich zu den Kernkompetenzen eines jeden Rechtsanwaltes. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören beispielsweise Rechtsstreitigkeiten aus Kaufverträgen, aus Dienstleistungs- oder Werkverträgen sowie auch beispielsweise die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen.

Insoweit helfen wir Ihnen gerne weiter und stehen unter anderem zur Verfügung für:

  • Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Zivilrechts
  • Prozessvorbereitung und Prozessführung
  • Selbstständige Beweissicherungsverfahren
  • Durchsetzung von Titeln im Wege der Zwangsvollstreckung
  • Schutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

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